Trockenbau ist eine Form des Herstellens von raumbegrenzenden, aber nicht tragenden Bauteilen im Bauwesen, die durch Zusammenfügen industrieller Halbzeuge erfolgt. 

Die Halbzeuge werden etwa durch Schrauben oder Stecken verbunden, es werden keine wasserhaltigen Baustoffe wie Mörtel, Lehm, Beton oder Putz verwendet.

Trockenbauarbeiten werden dem Ausbau des Gebäudes zugerechnet. Die Bezeichnung Trockenbau grenzt sich also insbesondere gegen Betonbau, Mauerwerksbau und Lehmbau ab.

Trockenbau ist eine Montagebauweise und zugleich eine Leichtbauweise. Trockenbau ist im Allgemeinen schneller und meist günstiger als ein entsprechendes Mauerwerk.

Bauphysikalische Anforderungen bezüglich Wärme-, Kälte-, Schall-, Brand-, Feuchte-, Strahlenschutz und Schlagsicherheit können durch jeweilige Maßnahmen auch in Trockenbauweise erfüllt werden, zum Teil besser als mit herkömmlichen massiven BauweisInhaltsverzeichnis


Definition Trockenbau

Der Trockenbau beinhaltet raumbegrenzende und bauteilbekleidende Konstruktionen des Ausbaus insbesondere für Wand, Decke und Boden, die in trockener Bauweise montiert werden.

Lediglich bei der Bearbeitung der Oberfläche können feuchte Materialien verwendet werden (z. B. Verspachteln).

Nicht zum Trockenbau gehören Trennwände aus Mauerwerk, Rabitz- und Stuckdecken, sowie Holzkonstruktionen, wie sie von Zimmerern und Tischlern erstellt werden.

Auch Trockenmauerwerk zählt üblicherweise nicht zum Trockenbau. Keine klare Begriffsabgrenzung ist möglich bei Mischformen, wie beim Ausbau von Fachwerkhäusern, wo Holzständerwände verschiedener Bauarten ausgeführt werden.


Trockenbauweise

Zur Trockenbauweise gehören:


Deckenbekleidungen und abgehängte Decken

als plane, gegliederte oder gewölbte, fugenlose oder elementierte Flächen aus unterschiedlichen Materialien, Formen und Systemen, u. a. als Dekor-, Metall-, Kassetten-, Raster-, Gitter-, Waben-, Lamellen-, Paneel­decken oder Baffeldecken in Sonderausführungen, z. B. als Akustik-, Licht-, Lüftungs-, Klimadecken.
Die Bekleidung kann u. a. aus Gipskarton, Holz, Glas und Blech, sowie aus Holzwerkstoff-, Kunststoff-, Gipsfaser-, Mineralfaser-, Zementfaser-, Fiber-, Calciumsilikat-, Holzwolle-Leichtbau- und beschichteten Hartschaumplatten (Bauplatten) bestehen. Es sind auch Leichtbauplatten mit Zuschlag aus Perliten erhältlich.


Wandverkleidung, Montagewände

als gerade, geschwungen oder gebogene Flächen aus unterschiedlichen Materialien und Systemen, einschalig oder mehrschalig beplankt u. a. als raumteilende, feste oder umsetzbare Ständerwände, Flur- und Wohnungstrennwände.


Installationswände (auch Vorwandinstallation), WC-Trennwände

Die Bekleidung kann u. a. aus Gipskarton-Platten, Gipsfaser-Platten, Holz, Holzwerkstoff, Metall und Kunststoff bestehen.


Sonstige Verkleidungen

freistehend, oder direkt angesetzt, ohne bzw. mit Unterkonstruktion, z. B. feucht gemörtelt (Ansetzbinder), geklebt, ggf. mit zusätzlicher Dämmung, u. a. als Trockenputze, montierter Trockenstuck, Vorsatzschalen, Verkofferungen, Schürzen und Abschottungen.


Bodensysteme

als Doppel-, Hohlraumböden bzw. Installationsböden, Trockenunterböden (Trockenestriche) Belag u. a. aus Gipskarton, Gipsfaser, Calciumsilikat, Holzwerkstoff, Stahl, Estrich, Metallwannen mit mineralischer Füllung, armiertem Leichtbeton; Oberbeläge z. B. auf Linoleum, Parkett, Nadelfilz, Teppich.


Einbauten

in vorgenannte Konstruktionen, z. B. Unter-, bzw. Tragkonstruktionen für erhöhte Lasten (Decke, bzw. Wand), Leuchten (ohne Verkabelung), Lüftungsauslässe, Zargen für Türen und Fenster, Türen (einschließlich Beschlag).


Einfache Dämmungen und Isolierungen

für vorgenannten Konstruktionen oder als separate Leistung u. a. aus Mineralwolle (Steinwolle oder Glaswolle) und Naturfasern, Baum-, Schafwolle, Flachs, Kork, Schaumglas, Perlit, Hartschäumen, Sperren und Dampfbremsen aus Metall und Kunststoff


Raum-im-Raum-Systeme

als selbsttragende und freistehende Raumsysteme in modularer Bauweise, allein stehend oder angeschlossen an bestehende Bauteile, zur Konstruktion von Sanitärzellen, Schallschutzkabinen, Besprechungsräume oder Meisterbüros, zur Kapselung von Industriemaschinen, Wohnraumerweiterung oder für Fluchttunnel mit erhöhten Anforderungen an den Brandschutz.

Völlig ohne Wasser geht es aber auch hierbei nicht. Zum Verspachteln der Fugen und Anschlüsse bei Gipskartonplatten und Gipswandbauplatten benötigt man die dafür vorgesehene Spachtelmasse bzw. den bei Gipsdielen nötigen Kleber. Dieses Material hat eine kurze Trockenzeit und ist schon nach etwa 24 Stunden überarbeitbar (Schleifen, Streichen, Tapezieren u. a.).


Entwicklung, Berufsbild

Der moderne Innenausbau in Trockenbauweise setzte sich ab den 1960er Jahren, aus Amerika kommend, in Deutschland zunächst nur sehr zögerlich, mit zunehmenden Systeminnovationen am Bau jedoch immer schneller durch.

Als erste Standesvertretung setzte sich die FUAAT und spätere Bundesfachabteilung Akustik- und Trockenbau für die Entwicklung des neuen Berufsbildes ein, das 1974 mit der Einführung des dreijährigen Ausbildungsberufes Trockenbaumonteur auch von ihr etabliert wurde.

Seit 1984 gibt es zudem den weiterführenden Berufsabschluss: Industriemeister Akustik- und Trockenbau.

Von der Bundesfachabteilung wurde im Jahr 2006 auch die Aufnahme der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“ in den Teil C der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für das Bauwesen) durchgesetzt. Seitdem ist Trockenbau auch bauvertragsrechtlich offiziell als eigenständiges Gewerk anerkannt.

In Deutschland gibt es zwei Ausbildungsberufe: der zweijährige Ausbaufacharbeiter (mit dem Schwerpunkt Trockenbauarbeiten) sowie der dreijährige Trockenbaumonteur.

Der Trockenbau ist auch in den folgenden Berufen wesentlicher Bestandteil der Gesellen- und Meisterausbildung: Stuckateur, Zimmermann, Fliesenleger und Schreiner.


Wirtschaft, Recht

In der Vergangenheit gab es häufig Rechtsstreitigkeiten, ob die Ausführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten als Teilbereich eines Handwerkes der Anlage A der Handwerksordnung den entsprechenden Einschränkungen unterlag.

Dies wurde per Gesetz vom 31. Mai 2000 (handwerksrechtliche Klarstellung) endgültig verneint.

Beschichtungen der erstellten Wände und Verkleidungen, außer den bereits genannten Verspachtelungen, gehören jedoch laut Handwerksordnung nicht zu den Trockenbauarbeiten, sondern vielmehr zum Aufgabenbereich der Maler und Stuckateure.

Normen und Standards

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18340 Trockenbauarbeiten.


​​Quelle: Wikipedia