Definition Trockenbau
Der Trockenbau beinhaltet raumbegrenzende und bauteilbekleidende Konstruktionen des Ausbaus insbesondere für Wand, Decke und Boden, die in trockener Bauweise montiert werden.
Lediglich bei der Bearbeitung der Oberfläche können feuchte Materialien verwendet werden (z. B. Verspachteln).
Nicht zum Trockenbau gehören Trennwände aus Mauerwerk, Rabitz- und Stuckdecken, sowie Holzkonstruktionen, wie sie von Zimmerern und Tischlern erstellt werden.
Auch Trockenmauerwerk zählt üblicherweise nicht zum Trockenbau. Keine klare Begriffsabgrenzung ist möglich bei Mischformen, wie beim Ausbau von Fachwerkhäusern, wo Holzständerwände verschiedener Bauarten ausgeführt werden.
Trockenbauweise
Zur Trockenbauweise gehören:
- als plane, gegliederte oder gewölbte, fugenlose oder elementierte Flächen aus unterschiedlichen Materialien, Formen und Systemen, u. a. als Dekor-, Metall-, Kassetten-, Raster-, Gitter-, Waben-, Lamellen-, Paneeldecken oder Baffeldecken in Sonderausführungen, z. B. als Akustik-, Licht-, Lüftungs-, Klimadecken.
- Die Bekleidung kann u. a. aus Gipskarton, Holz, Glas und Blech, sowie aus Holzwerkstoff-, Kunststoff-, Gipsfaser-, Mineralfaser-, Zementfaser-, Fiber-, Calciumsilikat-, Holzwolle-Leichtbau- und beschichteten Hartschaumplatten (Bauplatten) bestehen. Es sind auch Leichtbauplatten mit Zuschlag aus Perliten erhältlich.
- als gerade, geschwungen oder gebogene Flächen aus unterschiedlichen Materialien und Systemen, einschalig oder mehrschalig beplankt u. a. als raumteilende, feste oder umsetzbare Ständerwände, Flur- und Wohnungstrennwände.
- Die Bekleidung kann u. a. aus Gipskarton-Platten, Gipsfaser-Platten, Holz, Holzwerkstoff, Metall und Kunststoff bestehen.
- freistehend, oder direkt angesetzt, ohne bzw. mit Unterkonstruktion, z. B. feucht gemörtelt (Ansetzbinder), geklebt, ggf. mit zusätzlicher Dämmung, u. a. als Trockenputze, montierter Trockenstuck, Vorsatzschalen, Verkofferungen, Schürzen und Abschottungen.
- als Doppel-, Hohlraumböden bzw. Installationsböden, Trockenunterböden (Trockenestriche) Belag u. a. aus Gipskarton, Gipsfaser, Calciumsilikat, Holzwerkstoff, Stahl, Estrich, Metallwannen mit mineralischer Füllung, armiertem Leichtbeton; Oberbeläge z. B. auf Linoleum, Parkett, Nadelfilz, Teppich.
- in vorgenannte Konstruktionen, z. B. Unter-, bzw. Tragkonstruktionen für erhöhte Lasten (Decke, bzw. Wand), Leuchten (ohne Verkabelung), Lüftungsauslässe, Zargen für Türen und Fenster, Türen (einschließlich Beschlag).
- für vorgenannten Konstruktionen oder als separate Leistung u. a. aus Mineralwolle (Steinwolle oder Glaswolle) und Naturfasern, Baum-, Schafwolle, Flachs, Kork, Schaumglas, Perlit, Hartschäumen, Sperren und Dampfbremsen aus Metall und Kunststoff
- als selbsttragende und freistehende Raumsysteme in modularer Bauweise, allein stehend oder angeschlossen an bestehende Bauteile, zur Konstruktion von Sanitärzellen, Schallschutzkabinen, Besprechungsräume oder Meisterbüros, zur Kapselung von Industriemaschinen, Wohnraumerweiterung oder für Fluchttunnel mit erhöhten Anforderungen an den Brandschutz.
Deckenbekleidungen und abgehängte Decken
Wandverkleidung, Montagewände
Installationswände (auch Vorwandinstallation), WC-Trennwände
Sonstige Verkleidungen
Bodensysteme
Einbauten
Einfache Dämmungen und Isolierungen
Raum-im-Raum-Systeme
Völlig ohne Wasser geht es aber auch hierbei nicht. Zum Verspachteln der Fugen und Anschlüsse bei Gipskartonplatten und Gipswandbauplatten benötigt man die dafür vorgesehene Spachtelmasse bzw. den bei Gipsdielen nötigen Kleber. Dieses Material hat eine kurze Trockenzeit und ist schon nach etwa 24 Stunden überarbeitbar (Schleifen, Streichen, Tapezieren u. a.).
Entwicklung, Berufsbild
Der moderne Innenausbau in Trockenbauweise setzte sich ab den 1960er Jahren, aus Amerika kommend, in Deutschland zunächst nur sehr zögerlich, mit zunehmenden Systeminnovationen am Bau jedoch immer schneller durch.
Als erste Standesvertretung setzte sich die FUAAT und spätere Bundesfachabteilung Akustik- und Trockenbau für die Entwicklung des neuen Berufsbildes ein, das 1974 mit der Einführung des dreijährigen Ausbildungsberufes Trockenbaumonteur auch von ihr etabliert wurde.
Seit 1984 gibt es zudem den weiterführenden Berufsabschluss: Industriemeister Akustik- und Trockenbau.
Von der Bundesfachabteilung wurde im Jahr 2006 auch die Aufnahme der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“ in den Teil C der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für das Bauwesen) durchgesetzt. Seitdem ist Trockenbau auch bauvertragsrechtlich offiziell als eigenständiges Gewerk anerkannt.
In Deutschland gibt es zwei Ausbildungsberufe: der zweijährige Ausbaufacharbeiter (mit dem Schwerpunkt Trockenbauarbeiten) sowie der dreijährige Trockenbaumonteur.
Der Trockenbau ist auch in den folgenden Berufen wesentlicher Bestandteil der Gesellen- und Meisterausbildung: Stuckateur, Zimmermann, Fliesenleger und Schreiner.
Wirtschaft, Recht
In der Vergangenheit gab es häufig Rechtsstreitigkeiten, ob die Ausführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten als Teilbereich eines Handwerkes der Anlage A der Handwerksordnung den entsprechenden Einschränkungen unterlag.
Dies wurde per Gesetz vom 31. Mai 2000 (handwerksrechtliche Klarstellung) endgültig verneint.
Beschichtungen der erstellten Wände und Verkleidungen, außer den bereits genannten Verspachtelungen, gehören jedoch laut Handwerksordnung nicht zu den Trockenbauarbeiten, sondern vielmehr zum Aufgabenbereich der Maler und Stuckateure.
Normen und Standards
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18340 Trockenbauarbeiten.